Konditionen

Verrechnungsarten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Kosten für psychologische Psychotherapie zu verrechnen: 

  1. Krankenkasse (Anordnung), 
  2. Kostenbeteiligung durch Zusatzversicherung, 
  3. Selbstzahlung oder 
  4. Weitere Versicherungen (Unfallversicherung, Opferhilfe)

Am besten erkundigen Sie sich bereits vor der Psychotherapie bei Ihren Versicherungen/ Fachstellen, ob und in welcher Höhe eine Kostenübernahme/ Kostenbeteiligung möglich ist. 

Allgemeine Kondition

Im Verhinderungsfall melden Sie sich bitte mindestens 24 Stunden im Voraus bei mir, um die Sitzung abzusagen. Absagen für Termine am Montag müssen am Freitag davor erfolgen. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich andernfalls die ausgefallene Sitzung Ihnen privat (keine Versicherungsleistung) in Rechnung stellen muss.

1. Krankenkasse (Anordnung)

Ab dem 1.7.2022 ist die psychologische Psychotherapie eine Grundversicherungsleistung, wenn sie von einem Arzt oder Psychiater angeordnet wird. Eine erste Anordnung ist für 15 Sitzungen gültig, dannach muss eine Verlängerung für weitere 15 Sitzungen eingeholt werden.
Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Dokumenten:

Tarif
Leistungen von zugelassenen psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten gemäss Artikel 50c Krankenversicherungsverordnung (KVV) gemäss Artikel 52e KVV, welche im Kanton Bern auf Anordnung eines Arztes oder einer Ärztin zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erbracht werden, können mit einem Tarif in der Höhe von CHF 2.58 pro Minute abgerechnet werden.

2. Kostenbeteiligung durch Zusatzversicherung oder 3. Selbstzahlung

Zusatzversicherung
Falls Sie eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen haben, so ist eine  Kostenbeteiligung durch die Zusatzversicherung eventuell möglich. Bitte klären Sie mit Ihrer Versicherung, ob und wieviel diese zu einer psychotherapeutischen Behandlung beiträgt. Ich bin von als Leistungserbringerin für Psychotherapie im Kanton Bern anerkannt.

Selbstzahlung
Sie können sich auch dazu entscheiden die Kosten selber zu übernehmen und dies als Investition in Ihre persönliche Entwicklung und in Ihr Wohlbefinden betrachten.

Tarife

Erstgespräch
Ein Erstgespräch dauert ca. 90 Minuten (75 Minuten GEspräch und 15 Minuten Vor- und Nachbereitung) und kostet CHF 232.20.-
Psychotherapie, psychologische Beratung

Die Kosten für eine 60-minütige Sitzung mit 15 Min Vor- und Nachbereitung belaufen sich auf CHF 193.50. Jede weitere Sitzungsdauer wird nach effektivem Zeitaufwand pro 5 Min. zu CHF 12.90 verrechnet. Zusätzliche Aufwendungen für längere Telefongespräche, Berichte, Briefe, Testauswertungen, zeitaufwendige E-Mails oder SMS werden zu demselben Tarif in Rechnung gestellt.

4. Weitere Versicherungen (Unfallversicherung, Opferhilfe)

Falls Ihre Symptomatik Folge eines Unfalles ist, übernimmt in der Regel die Unfallversicherung die Kosten für eine Psychotherapie.

Falls Sie Opfer einer Straftat geworden sind und dadurch unter psychischen Beschwerden leiden, können Sie bei der kantonalen Opferhilfe einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.

Tarife

Erstgespräch
Ein Erstgespräch dauert ca. 90 Minuten (75 Minuten Gespräch und 15 Minuten Vor- und Nachbereitung) und kostet CHF 232.20.-
Psychotherapie, psychologische Beratung

Die Kosten für eine 60-minütige Sitzung mit 15 Min Vor- und Nachbereitung belaufen sich auf CHF 193.50. Jede weitere Sitzungsdauer wird nach effektivem Zeitaufwand pro 5 Min. zu CHF 12.90 verrechnet. Zusätzliche Aufwendungen für längere Telefongespräche, Berichte, Briefe, Testauswertungen, zeitaufwendige E-Mails oder SMS werden zu demselben Tarif in Rechnung gestellt.

Weitere Angebote

Supervision/ Selbsterfahrung


Tarif
Einzelsetting: CHF 180.– / 60 Minuten